Die Kutschnernahrung Krampe Nr. 18


Die Kutschnernahrung war ab 1691, ausgehend vom ersten Eigentümer Michael Horn in Familienbesitz, davon sechs Generationen in der Familie Kühn. Den größten Umfang nahm die Kutschnernahrung im Jahre 1906 ein, als sie 6 Hektar 60 Ar 80 Quadratmeter – zusammen 66.080 Quadratmeter Acker-, Wiesen-, Forst- und Weideflächen zuzüglich zweier Weingärten umfasste.

Nachfolgend soll die Geschichte des Familiensitzes, der Kutschnernahrung Krampe Nr. 18, nähere Betrachtung finden. Hierbei handelt es sich um eine gekürzte Zusammenfassung. Ausführlich wird die Geschichte der Kutschnernahrung Krampe Nr. 18 in einer eigenständigen Publikation abgehandelt.

Die erste Besitzergeneration

Die erste schriftliche Erwähnung der Kutschnernahrung Krampe Nr. 18 ließ sich auf das Jahr 1691 datieren.

 

Am 18. Mai 1691 erwarb der 1657 geborene Kutscher und Nieder-Thorhüter Michael Horn diese Kutsche in Krampe von der Stadt Grünberg für 12 Reichsthaler.

Für das Gut waren fortan 11 Silbergroschen und drei Pfennig jährliche Zinsen an die Grünberger Kämmerei zu entrichten. 

 

Eine Tochter Michael Horns und seiner Frau Catharina war die am 30. Januar 1689 in der Grünberger Pfarrkirche getaufte Eva Catharina.

Eva Catharina Horn heiratete am 6. Oktober 1728 in Krampe den Junggesellen Christoph Kühn. Er war der aus Drentkau stammende und am 21. September 1689 in der Vorwerkskirche getaufte erste Sohn des Kutschners, Hofmanns und Einwohners in Drentkau Heinrich Kühn und seiner Frau Maria, geborene Pohl.

Die zweite Besitzergeneration

Nach dem Tod Michael Horns und seiner Beerdigung am 2. Februar 1736 in Krampe ererbte seine Tochter Eva Catharina und somit ihr Mann Christoph Kühn die Kutschnernahrung in Krampe.

 

Im Februar 1736 übernahmen Christoph und Eva Catharina Kühn die Kramper Kutschnernahrung Nr. 18. Zu diesem Zeitpunkt waren beide bereits 47 Jahre alt.

 

Fünf Jahre später wurde der gleichnamige Sohn Christoph geboren. Die Eltern ließen ihn am 1. Februar 1741 in der Grünberger Pfarrkirche taufen. Zur Geburt Christoph Kühns (jun.) waren die Eltern bereits über 50 Jahre alt.

 

Der Kutschner Christoph Kühn (sen.) war einer von 26 erbzinsdienstgeldpflichtigen Kutschnern der Kämmereidörfern Krampe, Kühnau, Lansitz, Sawade und Woitscheke. Am 3. April 1743 betrug der zu entrichtende Erbzins 11 Groschen 3 Pfennig.

Die dritte Besitzergeneration

1766 verkauften die 77-jährigen Eheleute ihr Gut an den 25-jährigen Sohn Christoph für 60 Reichsthaler. Der Kaufbrief war auf den 9. Dezember 1766 datiert.

 

Nach dem Tod von Christoph Kühns Mutter Eva Catharina erbte er 25 Reichsthaler, womit ein Teil der Grundschuld beglichen werden konnte. Weitere 30 Reichsthaler Erbschaft entfielen auf die Kinder seiner zweiten Schwester Anna Elisabeth, verehelichte Liske. Anna Elisabeth verstarb vor der Auszahlung des elterlichen Erbteils im November 1792.

 

Am 12. Oktober 1774 wurde Gottfried Kühn, der Sohn Christoph Kühns (jun.) in Krampe geboren. Um 1804 heiratete er die am 16. Mai 1776 in Kühnau geborene Anna Marie Fischer.

Die vierte Besitzergeneration

Am 24. November 1796 erschienen Christoph Kühn und sein Sohn Gottfried vor dem Dorfgericht zu Krampe und bekannten sich zum Verkauf der Kutschnernahrung Krampe Nr. 18.

 

Der Kaufvertrag vom 28. November 1796 regelte neben den finanziellen Kaufmodalitäten auch das Ausgedinge der verkaufenden Eltern.

 

Das Ausgedinge Christoph Kühns und seiner Frau wurde wie folgt festgelegt. Sie erhielten:

1.) Zeitlebens die freye Wohnung.

2.) Den Boden über der Hauskammer.

3.) Den Winkel auf die Pappiermühle zu, von dem großen Birnbaum, die darauf befindlichen Grabe-Beeten und Grases.

4.) Noch 2 Grabe-Beete von der Hinter-Thür hinunter bis an die Bache.

5.) Vor [i. e. für] eine Kuh Raum im Stalle.

6.) Einen kleinen Stall.

7.) Den dritten Theil des Obstes von allen Sorten.  

8.) Vom Weingarten den dritten Theil.

9.) Den dritten Theil vom Keller und den darüber befindlichen Boden.

10.) Ein Fleck zur Streu und Dünger im Hofe.

Nachdem hierauf beiderseits Contrahenten bei unser[m] Dorf-Gerichte mit dem Kauf-Contract in alle[m] zufrieden sind, so haben sie diesen Kauf-Contract, weil sie nicht nicht [!] schreiben können, mit 3 Kreutzen eigenhändig unterzeichnet."

 

Den Vertrag quittierten Johann George Müller als Schöffe, Johann George Magnus und Johann Gottlieb Feind als Gerichtsgeschworene sowie Samuel Traugott Gabriel, der Gerichtsschultz und Schreiber.

 

Am 8. Dezember 1796 bestätigte und konfirmierte die Stadt Grünberg den Verkauf des Grundstücks „mit allen darauf haftenden Recht und Gerechtigkeiten, Nutzungen und Beschwerden“ und teilte Gottfried Kühn mit, „daß er dieses Grundstück, so wie alle vorige[n] Besitzer, besitzen und nutzen könne, auch solches wieder zu verkauffen, zu vertauschen, zu verpfenden, zu verschenken und überhaupt als mit seinem wohlerworbenen Eigenthum unter Lebendigen und von Todeswegen zu disponi[e]ren, freie Macht und Gewalt haben solle“.

Laut Grundakte vergrößerte Gottfried Kühn die Kutschnernahrung am 24. April 1819 durch den Ankauf eines Weingartens von Johann George Häusler aus Sawade. Der Weingarten Nr. 146a stammte aus der Flur Sawade, von der Gärtnernahrung Nr. 34, befand sich auf der Dammerwize [!] und wurde als Sagantcke bezeichnet. 

Die fünfte Besitzergeneration

Bereits im Jahre 1836 schenkte Gottfried Kühn seinen beiden Söhnen Johann Gottfried und Johann Friedrich erb- und eigentümlich ei-nen Teil seines Landes zum gemeinschaftlichen Bau einer eigenen Häuslernahrung. Dieser Grundstücksteil, gegen Morgen und Mittag an die Kämmerei Forst Richtung Papierfabrik grenzend, maß 48 El-len Länge und 20 Ellen Breite (umgerechnet 32 m x 13,34 m, gesamt 426,75 Quadratmeter). An diese Schenkung waren keine Be-dingungen, Abgaben oder sonstige Lasten gebunden. Der Schenkungswert wurde mit 20 Reichsthalern dotiert.

 

Am 27. Juni 1841 ging die Kutschnernahrung Krampe Nr. 18 vollständig in die fünfte Besitzergeneration über, als Gottfried Kühn das Grundstück an seinen Sohn Johann Christian verkaufte.

      

Der Kaufvertrag wurde am 2. Dezember 1841 nochmals dahingehend ergänzt, dass zur Kutschnernahrung auch der 1818 erworbene Weingarten, Sawade Nr. 146a, gehörte. Weiterhin stieg der Kaufpreis auf 400 Reichsthaler an. Abzüglich des Angeldes von 20 Reichsthalern verblieben 380 Reichsthaler zur jährlichen Stundung, was einer Ratenzahlung auf 38 Jahre entsprach.

 

Johann Christian Kühn, der nunmehrige Besitzer der Kutschnernahrung Krampe Nr. 18, verehelichte sich um 1843 mit Anna Dorothea Adam. Anna Dorothea Adam war die 1821 geborene Tochter von Johann Gottfried Adam und Maria Elisabeth, geborene Kettner . Die Adams und Kettners waren, wie die Kühns, seit mehreren Gene-rationen in Krampe ansässige Gärtner- und Kutschnerfamilien mit größerem Landbesitz.  Als die Eltern Anna Dorotheas am 29. bzw. 31. Mai 1838 verstarben, hinterließen sie neben ihrer Kutschnernahrung Krampe Nr. 23 zahlreiches Inventar und zwei Weingärten. Der Sohn Johann Gottlieb Adam erbte die elterliche Kutschnernahrung, seine beiden Schwestern erhielten jeweils einen Weingarten. Per Los entschieden sie, wer welches Grundstück übernahm. Marie Elisabeth Adam, verehelichte Seeliger, die ältere Schwester, bekam den Weingarten auf dem Mühlenberg, Anna Dorothea den Weingarten auf der Dombrowitze (fol. 241 Tom II). Diesen Weingarten wiederum schenkte Christian Kettner (Anna Dorotheas Großvater) seiner Tochter Maria Elisabeth Kettner anlässlich ihrer Hochzeit mit Johann Gottfried Adam als eheliche Mitgift.

 

Bei der Geburt ihres vierten Kindes Rudolph Kühn am 18. Januar 1852 verstarb Anna Dorothea. Christian Kühn war nun mit einem Male Wittwer und Alleinerziehender von vier minderjährigen Kindern. Zu deren finanzieller Absicherung ließ er am 8. Juni 1852 aus dem mütterlichen Erbe 20 Reichsthaler zuzüglich Zinsen als Hypothek auf die Kutschnernahrung ins Grundbuch eintragen.

 

 

Die sechste Besitzergeneration

Am 15. Dezember 1881 verkaufte der nunmehr 68 Jahre alte Johann Christian Kühn die Kutschnernahrung Krampe an seinen ältesten Sohn Gustav Kühn. Damit ging der 1691 von Michael Horn erworbene Familiensitz in die sechste Generation über. Gleichzeitig endete damit die Besitzfolge in direkter Ahnenlinie des Verfassers. Der Bruder Gustav Kühns, Rudolph Kühn, war zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs bereits selbst Hausbesitzer in Krampe als Mittelhäusler.

Gustav Kühn wurde am 19. Dezember 1881 in das Grundbuch eingetragen.

Einen Tag später wurde der geschlossene Kaufvertrag dahingehend ergänzt, dass im Ausgedingeteil des Grundstücks auch die Halbbrüder Gustavs – die Söhne zweiter Ehe Johann Christian Kühns mit Elisabeth Herzog – namentlich der Zimmermann Friedrich Kühn, der Müller Wilhelm Kühn und der Arbeiter Karl Kühn für die Zeit ihrer Ehelosigkeit freie Wohnung erhielten. Der vierte Bruder, Heinrich Kühn, wurde mit lebenslangem freiem Wohnrecht begünstigt. Aufgrund seiner Einschränkungen hatte ihn Gustav Kühn auch nach dem Ableben des Vaters „in allen Lebensbedürfnissen unentgeltlich zu unterstützen.“

 

Johann Christian Kühn verstarb vier Jahre später am 23. Dezember 1885 in Krampe im Alter von 72 Jahren und 11 Monaten. Er wurde am zweiten Weihnachtsfeiertag, dem 26. Dezember 1885, mit Parentation in Krampe beerdigt.

 

Gustav Kühn heiratet die ebenfalls aus Krampe stammende Kutschnertochter Auguste Schreck. Die Familie Schreck gehörte zu den alteingesessenen Gärtner- und Kutschnerfamilien, die über großen Landbesitz in den Kämmereidörfern verfügten.

 

Am 5. Februar 1906 erweiterte Gustav Kühn den Umfang der Kutschnernahrung Krampe Nr. 18 um 1 Hektar 11 Ar 60 Quadratme-ter Forstfläche durch Kauf von Gottfried Gründel aus der Gemar-kung Krampe, Kartenblatt 6, Parzelle 66. Die Fläche entsprach 11.160 Quadratmetern.

Nach diesem Kauf umfasste die Kutschnernahrung 6 Hektar 60 Ar 80 Quadratmeter  – zusammen 66.080 Quadratmeter Ackerland einschließlich Weingärten, Wiesen- und Forstflächen.

 

Die siebte Besitzergeneration

Am 9. Mai 1930 verkaufte der bereits 80-jährige Gustav Kühn die Kutschnernahrung Krampe Nr. 18 an seinen Sohn Hermann Kühn für 2.000 Goldmark.

Damit ging die Kutschnernahrung Krampe Nr. 18 in den Besitz Hermann Kühns über. Er sollte der letzte Eigentümer des Grundstücks aus der Familie Kühn werden.

 

Hermann Kühn schloss bereits ein halbes Jahr später einen Tauschvertrag mit Hermann Aschenberner. Auch die Familie Aschenberner war bereits mit der Familie Kühn über den Bruder von Gustav Kühns Großvater Johann Christian Kühn, dem Zimmermann Johann Gottfried Kühn verbunden, der 1826 Marie Sophie Aschenberner heiratete. Die Mutter von Gustav Kühns Tauschpartner Hermann Aschenberner war Pauline, geborene Kühn.

In diesem Tauschvertrag übernahm Gustav Kühn 19 Quadratmeter Land für die Kutschnernahrung Krampe Nr. 18, trat aber im Gegenzug 120 Quadratmeter an Hermann Aschenberner ab. Der Tausch der Grundstücksparzellen begradigte die bestehenden Grundstücksgrenzen. Weiterhin – und im Tauschvertrag unerwähnt – bestand auf dem Grundstück Hermann Aschenberners, der Nr. 313a Krampe, noch ein Herbergsrecht für die ledige Erwachsene Ernestine Kühn und ein Ausgedinge für die Eltern Gustav Aschenberner und dessen Ehefrau Pauline, geborene Kühn. Das darauf hypothekarisch haftenden Kapital von 330 Reichsmark für Ernestine Kühn wurde nach dem Tausch entpfändet. 

 

Der letzte für die Kutschnernahrung Krampe Nr. 18 in den Grundakte festgehaltene Geschäftsakt war die Eintragung einer Hypothek in Höhe von 2.500 Reichsmark im Jahre 1934. Wofür Hermann Kühn diese aufnahm, ließ sich nicht mehr zweifelsfrei feststellen. Womöglich wurde diese Summe für die Begleichung der offenen Kosten für den Erwerb der Kutschnernahrung Krampe Nr. 18 verwendet.